Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Eine Krankenfahrt soll für Sie so einfach wie möglich sein. Deshalb unterstützen wir Sie nicht nur während der Fahrt, sondern auch bei der Organisation und Abrechnung.
Die St. Christophorus Krankenfahrdienst GmbH arbeitet mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zusammen und übernimmt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die direkte Abrechnung Ihrer Krankenfahrt.
Gesetzliche Krankenkassen
Wir rechnen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – unter anderem ab mit:
- AOK Bayern und weitere AOKs
- Techniker Krankenkasse (TK)
- Barmer
- DAK-Gesundheit
- BKK
- IKK
- KKH
- hkk
- HEK
- Knappschaft
- Weiteren gesetzlichen Krankenkassen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung
- Genehmigung der Krankenkasse (falls erforderlich)
- Krankenversicherungskarte
- Persönliche Angaben des Fahrgastes
Sollten Unterlagen fehlen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Für welche Fahrten ist eine Kostenübernahme möglich?
- Dialysefahrten
- Fahrten zur Chemotherapie
- Fahrten zur Strahlentherapie
- Krankenhausaufenthalte
- Ambulante Operationen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Medizinisch notwendige Arztbesuche
- Weitere ärztlich verordnete Krankenfahrten
Persönliche Beratung
Jeder Fall ist unterschiedlich. Deshalb nehmen wir uns Zeit für eine persönliche Beratung. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu:
- Verordnungen
- Genehmigungen
- Terminplanung
- Abrechnung
- Zuzahlungen
- Serienfahrten
* sofern die gesetzlichen Voraussetzungen und Genehmigungen erfüllt sind.